

Marktstammdatenregister Ihr Leitfaden im Energiemarkt
Marktstamm-
datenregister Ihr Leitfaden im Energiemarkt
Alles, was Sie über die Registrierung im MaStR wissen müssen
Navigieren Sie durch das Markstammdatenregister: Unser kurzer Leitfaden klärt wichtige Fragen zur Registrierung und den gesetzlichen Anforderungen. Ob Sie neu im Bereich der Solarenergie sind oder schon ein erfahrener Anlagenbetreiber – hier finden Sie die wichtigsten Informationen, um Ihre Pflichten im Energiemarkt zu erfüllen.
Anmeldung im Marktstammdatenregister
Für jede Photovoltaikanlage und zugehörigen Batteriespeicher ist eine Registrierung im Markstammdatenregister (MaStR) notwendig – sowohl für neue als auch bereits in Betrieb genommene Anlagen. Dies erfordert die Anlage eines Kontos unter www.marktstammdatenregister.de/MaStR, falls Sie noch keines besitzen. Halten Sie dazu Ihre Unterlagen bereit.
Wir bieten Unterstützung mit einer praktischen Registrierungshilfe für Solaranlagen und Stromspeicher. Zudem empfehlen wir die informativen Videoanleitungen der Bundesnetzagentur, die Ihnen den Registrierungsprozess Schritt für Schritt erläutern.
Das Markstammdatenregister (MaStR) bündelt das Anlagenregister und das PV-Meldeportal. Ziel ist es, die Datenqualität durch zentrale, transparente Zusammenfassung aller Erzeugungsanlagen zu erhöhen und gleichzeitig den Zugriff auf die Stammdaten zu vereinfachen.
Zahlungsansprüche
Im Strom- und Gasmarkt hat jeder Akteur die Pflicht, sich und seine Anlagen im Markstammdatenregister zu registrieren. Dies gilt nicht nur für Solar- und KWK-Anlagen, ortsfeste Batteriespeicher und Notstromaggregate, sondern auch für Windenergieanlagen und konventionelle Kraftwerke.
Seit dem 31. Januar 2019 ist das Webportal für alle zugänglich. Für Bestandsanlagen, die vor diesem Datum in Betrieb genommen wurden, gilt eine Meldefrist von 2 Jahren ab Inbetriebnahme. Neuanlagen müssen innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme registriert werden.
Diese Anmeldung ist essenziell, um Zahlungen gemäß dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz oder dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz vollständig zu erhalten. Versäumnisse können zu Zahlungsausfällen oder Bußgeldern führen!


RECHTSGRUNDLAGE
Die „Markstammdatenregisterverordnung (MaStR)“ trat am 1. Juli 2017 in Kraft und definiert die Registrierungspflichten im Energiemarkt. Sie legt fest, wer sich registrieren muss und welche Anlagen meldepflichtig sind.
Diese wichtige Verordnung kann online eingesehen werden, um ein vollständiges Verständnis der Meldepflichten zu erhalten. Sie ist ein entscheidender Bestandteil für alle Akteure im Energiemarkt.
FAQ
Was ist der Beginn der Tätigkeit als Anlagenbetreiber?
Der Beginn der Tätigkeit als Anlagenbetreiber wird durch das Datum der Inbetriebnahme Ihrer Anlage markiert. Dieses Datum ist entscheidend für die Erfüllung regulatorischer Anforderungen, einschließlich der Registrierung und Meldepflichten im energiewirtschaftlichen Kontext.
Was ist der ACER-Code?
Der ACER-Code ist eine spezifische Kennung, die für einige Energieanlagen erforderlich ist. Für Solaranlagen ist dieser Code jedoch nicht notwendig. Er wird hauptsächlich für Anlagen im größeren energiewirtschaftlichen Rahmen verwendet.
Wo finde ich meine Steueridentifikationsnummer?
Ihre Steueridentifikationsnummer finden Sie auf Ihrem Jahressteuerbescheid. Diese Nummer ist für bestimmte administrative Prozesse erforderlich und sollte auf dem offiziellen Dokument, das Sie vom Finanzamt erhalten, deutlich ausgewiesen sein.
Wann ist das Inbetriebnahme Datum und wo finde ich es?
Das Inbetriebnahme Datum ist in der Regel der Tag der technischen Fertigstellung Ihrer Anlage, also der letzte Tag der Montage. Dieses Datum sollte in Abstimmung mit Ihrer Fachfirma festgelegt werden. Sie können diese Information in den Unterlagen finden, die Sie im Zuge der Installation und Fertigstellung Ihrer Anlage erhalten.
Wo finde ich den EEG-Anlagenschlüssel?
Der EEG-Anlagenschlüssel befindet sich üblicherweise auf der ersten Abrechnung Ihres Energieversorgers. Falls er dort nicht aufgeführt ist, empfehlen wir, direkt bei Ihrem Energieversorger nachzufragen. Sie sollten diese Information somit nach Erhalt Ihrer ersten Abrechnung erhalten.
Für weitere häufig gestellte Fragen zum Markstammdatenregister können Sie die Webseite der Bundesnetzagentur besuchen.
Dort finden Sie eine umfassende Sammlung von Informationen und Antworten, die speziell auf das Markstammdatenregister und damit verbundene Themen zugeschnitten sind. Dies ist eine wertvolle Ressource für detaillierte Informationen und Klärung spezifischer Fragen.