Energy Sharing – was kann das?
(Quelle :https://magazin.n-ergie.de/artikel/energy-sharing-was-kann-das/)
Frankreich, Italien und Österreich haben es schon länger. Deutschland zieht jetzt nach: Seit Juni 2026 ist das sogenannte Energy Sharing auch bei uns möglich. Aber was ist das eigentlich? Wer kann mitmachen und lohnt sich das?
Was ist das?
Beim Energy Sharing geht es um das Teilen von regenerativ erzeugtem Strom. Produzenten und Verbraucher schließen sich zu lokalen Energiegemeinschaften zusammen. Die Idee: Der Betreiber einer PV-Dachanlage kann den überschüssigen Strom, den er nicht selbst verbraucht, an seine Nachbarn verkaufen.
Wie funktioniert’s?
Strom wird in einer Energiegemeinschaft nicht physikalisch ausgetauscht – sondern rein rechnerisch und bilanziell. Abgerechnet werden diese Mengen zwischen den Mitgliedern einer Energiegemeinschaft. Grundlage ist ein individueller Vertrag. Hier wird zum Beispiel festgelegt, wie viel die geteilte Kilowattstunde kostet. Darüber hinaus benötigter Reststrom wird von einen Energieversorger bezogen.
Wichtig zu wissen: Aufgrund der technischen und regulatorischen Anforderungen ist die Unterstützung eines spezialisierten Dienstleisters notwendig. Dieser übernimmt gegen eine Gebühr beispielsweise die Aufgaben der elektronischen Marktkommunikation, die Zuweisung der Strommengen, die Bereitstellung und Vermarktung der Reststrom- und Überschussstrommengen sowie eine rechtssichere Abrechnung.
Was brauche ich dafür?
Voraussetzung für das Energy Sharing ist ein intelligenter Zähler (Smart Meter), der bei allen Teilnehmern einer Energiegemeinschaft installiert sein muss. Wenn nicht ohnehin bald ein solcher Zähler eingebaut werden soll (zum Beispiel aufgrund eines Verbrauchs über 6.000 kWh pro Jahr oder aufgrund einer installierten PV-Anlage mit einer Leistung über 7 kW), kann ein Smart Meter auf Kundenwunsch installiert werden. Das kostet nach den gesetzlich festgelegten Preisobergrenzen einmalig 100 Euro sowie ein jährliches Entgelt von 60 Euro.
Wer kann teilnehmen?
Energy Sharing ist lediglich für Privatpersonen, kleine Unternehmen sowie öffentliche Einrichtungen, also beispielsweise kommunale Liegenschaften freigegeben. Die Teilnehmer einer Energiegemeinschaft müssen sich dabei alle innerhalb des Netzgebiets desselben Netzbetreibers befinden, also räumlich eine gewisse Nähe zueinander haben. Ab 2028 soll Energy Sharing auch innerhalb direkt angrenzender Netzgebiete möglich sein.
Welche Vorteile hat das Modell?
Energy Sharing verfolgt die Idee, Strom möglichst dort zu verbrauchen, wo er erzeugt wird – grundsätzlich ein guter Ansatz für einen Ausgleich vor Ort und die regionale Energiewende.
In einigen Ländern wie Österreich wird Energy Sharing zudem staatlich gefördert. Es ist zwar kein Massenthema. Dank flächendeckend installiertem Smart Meter, einer landesweit einheitlichen Datenplattform und reduzierten Netzentgelten erfreuen sich Energiegemeinschaften dort aber zumindest einer gewissen Beliebtheit.
Welche Herausforderungen sind beim Energy Sharing zu beachten?
In Deutschland sind für Energy Sharing keine gesonderten finanziellen Anreize vorgesehen. Netzentgelte, Umlagen und Abgaben müssen gezahlt werden. Wie wirtschaftlich Energy Sharing damit hierzulande ist, bleibt damit vorerst fraglich und hängt zum Beispiel von den Dienstleistern ab. Der Markt hierfür entwickelt sich aktuell noch.
Die Bundesnetzagentur hat mit ihrer Mitteilung im Juli 2026 noch einmal bestätigt, dass Energy Sharing nicht vorrangig über die Netzbetreiber, sondern über einen Dienstleister zu organisieren ist. Aufgrund der komplexen Regelungen sowie der Nähe zu bestehenden Modellen (Direktvermarktung, Bilanzkreismodell) wird Energy Sharing damit in Deutschland voraussichtlich erst einmal ein Nischenthema bleiben. Ein gesondertes Dienstleistungsangebot für Abrechnung und Projektorganisation planen wir vorerst nicht – auch angesichts des bislang sehr überschaubaren Interesses unserer Kund*innen.