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Jetzt verfügbar: SolarEdge ONE für dynamische Tarife

 

 SolarEdge ONE, Ihre Energiemanagement-Plattform, ist jetzt verfügbar. Die Plattform ist für SolarEdge

Anlagenbesitzer kostenlos und optimiert die Erzeugung und den Verbrauch von SolarEdge Systemen

und Batterien. Hausbesitzern mit dynamischen Stromtarifen ermöglicht SolarEdge ONE darüber

hinaus signifikante Einsparungen bei der Stromrechnung.

 In folgendem Video erfahren Sie, wie sie dynamische Stromtarife in der mySolarEdge App aktiviert

 

Dynamische Tarife aktivieren

 

 

 

Was ist SolarEdge ONE?

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EnWG 14a: Was bedeutet die neue Regelung?

 

§14a EnWG hat das Ziel, die Stabilität des Stromnetzes sicherzustellen, die Energiewende voranzutreiben, den Netzbetreibern bessere und bedarfsgerechte Netzsteuerung zu ermöglichen und den Hausbesitzern Netz- und Anschlusssicherheit zu bieten. Hier erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen.

Kurz gesagt: Ab dem 01.01.2024 dürfen Netzbetreiber bei nachgewiesener Überlastung der Verteilnetze sogenannte steuerbare Verbrauchseinrichtungen (SteuVE) bis zu zwei Stunden pro Tag auf eine Mindestleistung (meist 4,2 kW pro SteuVE) abregeln. Im Gegensatz zu dem vorigen Gesetzesentwurf erfolgt nur eine Reduzierung des netzwirksamen Leistungsbezuges und keine komplette Abschaltung. 

Die Verantwortung für eine erfolgreiche Umsetzung liegt bei verschiedenen Beteiligten. Die Netzbetreiber müssen bis Ende 2024 den Kommunikationsweg über das SMGW (Smart Meter Gateway) des iMSys (intelligentes Mess-System) im Detail definieren und festlegen, wie das Steuersignal zur SteuVE (Steuerbare Verbrauchseinrichtung) bzw. dem EMS (Energiemanagementsystem) übertragen wird.

SolarEdge ONE wird als intelligentes EMS die Kommunikation zwischen intelligentem Mess-System und den steuerbaren Verbrauchern umsetzen. Bis zur endgültigen Definition der technischen Umsetzung können jedoch bereits heute Systeme hierfür vorbereitet werden bzw. entsprechend konfiguriert werden.

Hier erfahren Sie noch genaueres wie das mit Solaredge umgesetzt werden kann.

 

Mindestens 270 Euro* THG-Prämie von der N‑ERGIE für Ihren Beitrag zum Klimaschutz.

Wer vollelektrisch fährt, verursacht keine klimaschädlichen Emissionen – sammelt also „Pluspunkte“ fürs Klima. Mit diesen Pluspunkten können Sie Geld verdienen.

 

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KFW Förder Programm 442

„Solarstrom für Elektrofahrzeuge Für Ladestation, Photovoltaikanlage und Solarstromspeicher “

an Wohngebäuden.

 

Am 26. September 2023 startet das neue Förderprogramm zur Eigenerzeugung und Nutzung von Solarstrom für Elektrofahrzeuge an Wohngebäuden. Eigentümerinnen und Eigentümer von selbstgenutzten Wohnhäusern können ab diesem Zeitpunkt bei der KfW einen Investitionszuschuss von bis zu 10.200 Euro für eine Ladestation in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage und eines Batteriespeichers beantragen, sofern ein eigenes Elektroauto vorhanden oder verbindlich bestellt ist.

Der Zuschuss setzt sich zusammen aus leistungsabhängigen Pauschalbeträgen für die Photovoltaikanlage und den Batteriespeicher sowie fixen Pauschalbeträgen für die Ladestation. Darüber hinaus ist ein Innovationsbonus für bidirektionales Laden möglich. Die Kombination dieser Anlagen und deren Steuerung über ein Energiemanagementsystems, das den Eigenverbrauchsanteil optimiert, wie ihn das Förderprogramm vorsieht, leistet einen Beitrag zum Klimaschutz im Verkehrsbereich, verbessert die Netzstabilität und reduziert die Abhängigkeit von Strompreisschwankungen. Für das neue Förderangebot stellt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) ein Volumen von bis zu 500 Millionen Euro zur Verfügung.

 

Details zur Förderung:

  • Der maximale Zuschuss beträgt 9.600 Euro; für die Förderung eines bidirektionalen Gesamtsystems 10.200 Euro.
  • Der Zuschuss setzt sich aus leistungsabhängigen Pauschalbeträgen für die Photovoltaikanlage (mind. 5 kWp) und den Batteriespeicher (mind. 5 kWh) sowie einem Pauschalbetrag pro Ladepunkt (mind. 11 kW) zusammen.
  • Die Förderung einzelner Komponenten ist ausgeschlossen. Die drei Komponenten müssen fabrikneu beschafft werden.
  • Bei Antragsstellung muss ein eigenes Elektrofahrzeug (rein batterieelektrisch betrieben; „BEV“) vorhanden oder verbindlich bestellt sein. Spätestens zur Auszahlung der Förderung muss ein verbindlicher Nachweis erbracht werden.
  • Der erzeugte und bei Bedarf zwischengespeicherte eigene Photovoltaikstrom muss vorrangig für den Ladevorgang eines Elektrofahrzeugs genutzt werden.
  • Eine rückwirkende Förderung bereits begonnener Maßnahmen ist nicht möglich.
  • Die Einbaumaßnahmen sind durch Fachunternehmen vorzunehmen und nach Inbetriebnahme beim Netzbetreiber anzumelden.
  • Die Nutzung von Strom aus 100% erneuerbaren Energien (vorrangig aus der Eigenerzeugung mit der PV-Anlage) ist Fördervoraussetzung.
  • Die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln wie Krediten, Zulagen und Zuschüssen ist nicht möglic

 

Unter folgenten Link kömmen Sie direkt zur KFW Seite: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/442

 

 

Die N-ERGIE hat im Rahmen des C02- Minderungsprogramm fogende Förderungen im Programm.

Unter folgenten Link´s finden sie die Informationen zu den Förderungen.

 

Die Förderpositionen 2023 im Überblick