Kurz gesagt: Ab dem 01.01.2024 dürfen Netzbetreiber bei nachgewiesener Überlastung der Verteilnetze sogenannte steuerbare Verbrauchseinrichtungen (SteuVE) bis zu zwei Stunden pro Tag auf eine Mindestleistung (meist 4,2 kW pro SteuVE) abregeln. Im Gegensatz zu dem vorigen Gesetzesentwurf erfolgt nur eine Reduzierung des netzwirksamen Leistungsbezuges und keine komplette Abschaltung.
Die Verantwortung für eine erfolgreiche Umsetzung liegt bei verschiedenen Beteiligten. Die Netzbetreiber müssen bis Ende 2024 den Kommunikationsweg über das SMGW (Smart Meter Gateway) des iMSys (intelligentes Mess-System) im Detail definieren und festlegen, wie das Steuersignal zur SteuVE (Steuerbare Verbrauchseinrichtung) bzw. dem EMS (Energiemanagementsystem) übertragen wird.
SolarEdge ONE wird als intelligentes EMS die Kommunikation zwischen intelligentem Mess-System und den steuerbaren Verbrauchern umsetzen. Bis zur endgültigen Definition der technischen Umsetzung können jedoch bereits heute Systeme hierfür vorbereitet werden bzw. entsprechend konfiguriert werden.
Hier erfahren Sie noch genaueres wie das mit Solaredge umgesetzt werden kann.