Kurz gesagt: Ab dem 01.01.2024 dürfen Netzbetreiber bei nachgewiesener Überlastung der Verteilnetze sogenannte steuerbare Verbrauchseinrichtungen (SteuVE) bis zu zwei Stunden pro Tag auf eine Mindestleistung (meist 4,2 kW pro SteuVE) abregeln. Im Gegensatz zu dem vorigen Gesetzesentwurf erfolgt nur eine Reduzierung des netzwirksamen Leistungsbezuges und keine komplette Abschaltung.
Die Verantwortung für eine erfolgreiche Umsetzung liegt bei verschiedenen Beteiligten. Die Netzbetreiber müssen bis Ende 2024 den Kommunikationsweg über das SMGW (Smart Meter Gateway) des iMSys (intelligentes Mess-System) im Detail definieren und festlegen, wie das Steuersignal zur SteuVE (Steuerbare Verbrauchseinrichtung) bzw. dem EMS (Energiemanagementsystem) übertragen wird.
SolarEdge ONE wird als intelligentes EMS die Kommunikation zwischen intelligentem Mess-System und den steuerbaren Verbrauchern umsetzen. Bis zur endgültigen Definition der technischen Umsetzung können jedoch bereits heute Systeme hierfür vorbereitet werden bzw. entsprechend konfiguriert werden.
Hier erfahren Sie noch genaueres wie das mit Solaredge umgesetzt werden kann.
Am 26. September 2023 startet das neue Förderprogramm zur Eigenerzeugung und Nutzung von Solarstrom für Elektrofahrzeuge an Wohngebäuden. Eigentümerinnen und Eigentümer von selbstgenutzten Wohnhäusern können ab diesem Zeitpunkt bei der KfW einen Investitionszuschuss von bis zu 10.200 Euro für eine Ladestation in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage und eines Batteriespeichers beantragen, sofern ein eigenes Elektroauto vorhanden oder verbindlich bestellt ist.
Der Zuschuss setzt sich zusammen aus leistungsabhängigen Pauschalbeträgen für die Photovoltaikanlage und den Batteriespeicher sowie fixen Pauschalbeträgen für die Ladestation. Darüber hinaus ist ein Innovationsbonus für bidirektionales Laden möglich. Die Kombination dieser Anlagen und deren Steuerung über ein Energiemanagementsystems, das den Eigenverbrauchsanteil optimiert, wie ihn das Förderprogramm vorsieht, leistet einen Beitrag zum Klimaschutz im Verkehrsbereich, verbessert die Netzstabilität und reduziert die Abhängigkeit von Strompreisschwankungen. Für das neue Förderangebot stellt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) ein Volumen von bis zu 500 Millionen Euro zur Verfügung.
Details zur Förderung:
Unter folgenten Link kömmen Sie direkt zur KFW Seite: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/442
Mindestens 270 Euro* THG-Prämie von der N‑ERGIE für Ihren Beitrag zum Klimaschutz.
Wer vollelektrisch fährt, verursacht keine klimaschädlichen Emissionen – sammelt also „Pluspunkte“ fürs Klima. Mit diesen Pluspunkten können Sie Geld verdienen.
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Die N-ergie zahlt 6 Cent je KWh für Solarstrom.