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Newsflash

KFW Förder Programm 442

„Solarstrom für Elektrofahrzeuge Für Ladestation, Photovoltaikanlage und Solarstromspeicher “

an Wohngebäuden.

 

Am 26. September 2023 startet das neue Förderprogramm zur Eigenerzeugung und Nutzung von Solarstrom für Elektrofahrzeuge an Wohngebäuden. Eigentümerinnen und Eigentümer von selbstgenutzten Wohnhäusern können ab diesem Zeitpunkt bei der KfW einen Investitionszuschuss von bis zu 10.200 Euro für eine Ladestation in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage und eines Batteriespeichers beantragen, sofern ein eigenes Elektroauto vorhanden oder verbindlich bestellt ist.

Der Zuschuss setzt sich zusammen aus leistungsabhängigen Pauschalbeträgen für die Photovoltaikanlage und den Batteriespeicher sowie fixen Pauschalbeträgen für die Ladestation. Darüber hinaus ist ein Innovationsbonus für bidirektionales Laden möglich. Die Kombination dieser Anlagen und deren Steuerung über ein Energiemanagementsystems, das den Eigenverbrauchsanteil optimiert, wie ihn das Förderprogramm vorsieht, leistet einen Beitrag zum Klimaschutz im Verkehrsbereich, verbessert die Netzstabilität und reduziert die Abhängigkeit von Strompreisschwankungen. Für das neue Förderangebot stellt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) ein Volumen von bis zu 500 Millionen Euro zur Verfügung.

 

Details zur Förderung:

  • Der maximale Zuschuss beträgt 9.600 Euro; für die Förderung eines bidirektionalen Gesamtsystems 10.200 Euro.
  • Der Zuschuss setzt sich aus leistungsabhängigen Pauschalbeträgen für die Photovoltaikanlage (mind. 5 kWp) und den Batteriespeicher (mind. 5 kWh) sowie einem Pauschalbetrag pro Ladepunkt (mind. 11 kW) zusammen.
  • Die Förderung einzelner Komponenten ist ausgeschlossen. Die drei Komponenten müssen fabrikneu beschafft werden.
  • Bei Antragsstellung muss ein eigenes Elektrofahrzeug (rein batterieelektrisch betrieben; „BEV“) vorhanden oder verbindlich bestellt sein. Spätestens zur Auszahlung der Förderung muss ein verbindlicher Nachweis erbracht werden.
  • Der erzeugte und bei Bedarf zwischengespeicherte eigene Photovoltaikstrom muss vorrangig für den Ladevorgang eines Elektrofahrzeugs genutzt werden.
  • Eine rückwirkende Förderung bereits begonnener Maßnahmen ist nicht möglich.
  • Die Einbaumaßnahmen sind durch Fachunternehmen vorzunehmen und nach Inbetriebnahme beim Netzbetreiber anzumelden.
  • Die Nutzung von Strom aus 100% erneuerbaren Energien (vorrangig aus der Eigenerzeugung mit der PV-Anlage) ist Fördervoraussetzung.
  • Die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln wie Krediten, Zulagen und Zuschüssen ist nicht möglic

 

Unter folgenten Link kömmen Sie direkt zur KFW Seite: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/442

 

 

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16.06.2021

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Die N-ergie zahlt 6 Cent je KWh für Solarstrom.

Mit 20 Jahren gehört Ihre Solaranlage noch nicht zum alten Eisen.

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Die N-ERGIE hat im Rahmen des C02- Minderungsprogramm fogende Förderungen im Programm.

Unter folgenten Link´s finden sie die Informationen zu den Förderungen.

 

Die Förderpositionen 2023 im Überblick

 

 

 

 

28.04.2021

 

Steuerliche Behandlung von Fotovoltaikanlagen

| Auch private Hausbesitzer werden steuerlich zum Unternehmer, wenn sie eine Fotovoltaikanlage errichten und den erzeugten Strom in das öffentliche Netz einspeisen. Das Bayerische Landesamt für Steuern hat seine Broschüre „Hilfe zu Fotovoltaikanlagen“ (Stand: Januar 2021; unter www.iww.de/s4766) neu aufgelegt und beantwortet insbesondere einkommen- und umsatzsteuerliche Fragen. |

Download Broschüre